06.03.02.15z (Baden-Württemberg) Erstellen und Pflegen von technischen Dokumenten
- Laufende Nr
- 354
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.03
- SYS_3
- 06.03.02
- SYS_4
- 06.03.02.15z
- ORGEINHEIT
- Konstruktionsverwaltung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Dokumentation
- ERAAA
- Erstellen und Pflegen von technischen Dokumenten
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 11
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!
Die Arbeitsaufgabe bezieht sich auf die Dokumentation von Produkten / Gütern / Abläufen mittlerer technischer Komplexität
Erarbeiten von Dokumentationssystemen
Umsetzen von Dokumentationsrichtlinien. Bei der systematischen Verbesserung und Weiterentwicklung der Dokumentationssysteme mitwirken.
Vorbereiten und planen technischer Dokumentation
Planung der Informationsgewinnung (z. B. durch Interviews, Versuche, Tests) gemäß Dokumentationsrichtlinien. Recherchieren / sammeln und auswerten der zur Dokumentation notwendigen Informationen (z. B. technische Inhalte, Zielgruppenspezifika, juristische / normative Anforderungen). Klären der fachlichen und formalen Inhalte mit den Fachbereichen (z. B. Konstruktion / Entwicklung, Vertrieb, Marketing). Festlegen von Art und Umfang der Dokumentation.
Erstellen von internen und externen technischen Dokumentationen
Erstellen von zielgruppengerechten und verständlichen Beschreibungen aller Art (z.B. Gebrauchs-, Bedienungs-, Montage-, Konstruktions-, Produktions-, Reparaturanleitungen, Schutz- und Sicherheitsvorschriften, Geräte- / Systembeschreibungen und Handbücher) unter Berücksichtigung der technischen Besonderheiten sowie aller Richtlinien und Normen, auch in Fremdsprachen.
Erarbeiten von elektronischen Dokumenten (z. B. Online-Hilfen, Webseiten, elektronische Kataloge, CD-ROMs, elektronische Lernkurse).
Vervielfältigung, Übersetzung und Konfektionierung technischer Dokumente unter Berücksichtigung formaler, terminlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte veranlassen bzw. durchführen.
Strukturieren und standardisieren der Dokumentation
Verwalten, Strukturieren und Standardisieren von Informationen und Dokumentationen gemäß interner und externer Vorgaben (z. B. juristische / normative Vorgaben, Qualitätsrichtlinien).
Durchführen von Qualitätsmaßnahmen
Überprüfen der Dokumentationsqualität. Maßnahmen zur Qualitätssicherung/-verbesserung einleiten.
Durchführen qualitativer und quantitativer Analysen (z. B. durch Anwendung statistischer Methoden) der technischen Dokumentation. Die mit Dokumentationsaufgaben betrauten Mitarbeiter einweisen und bei Problemfällen unterstützen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | A | |
| B Ausbildung | Zum Vorbereiten, Erstellen, Übersetzen und Standardisieren von technischen Dokumentationen unter Berücksichtigung der technischen Besonderheiten, sowie zum Erarbeiten von elektronischen Dokumenten ist eine Ausbildung zum/r staatl. geprüften Techniker/-in und eine darauf aufbauende einjährige Zusatzausbildung zum technischen Redakteur erforderlich (z. B. an der Technischen Akademie Esslingen). B4 | 19 |
| E Erfahrung | Die Planung der Informationsgewinnung, das Recherchieren / Sammeln und Auswerten der zur Dokumentation notwendigen Informationen, sowie die Erarbeitung betriebsspezifischer technischer und administrativer Belange erfordert eine Erfahrung von mehr als zwei Jahren. E3 | 5 |
| D Denken | Die Planung der Informationsgewinnung, das Auswerten der Informationen, das Erstellen, Übersetzen und Standardisieren von technischen Dokumentationen erfordert es, bekante Lösungsmuster zu kombinieren. D4 | 8 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Das Sammeln und Auswerten der zur Dokumentation notwendigen Informationen, das Festlegen von Art und Umfang von Dokumentationen, das Erstellen von Dokumenten sowie die Sicherstellung der Vervielfältigung erfordern Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben. H3 | 5 |
| K Kommunikation | Beim Klären der technischen und formalen Inhalte mit den Fachbereichen, bei der Vervielfältigung, Übersetzung und Konfektionierung sowie der Dokumentationsbetreuung ist Abstimmung über routinemäßige Einzelfragen hinaus bei häufig unterschiedlichen Voraussetzungen notwendig. K3 | 5 |
| F Mitarbeiterführung | F | |
| Summe Punkte | 42 |